Wir stellen Ihnen hier eine Liste mit wichtigen Punkten für Ihre MWST-Abrechnung zur Verfügung. So sehen Sie, welche Fälle bei einer MWST-Abrechnung beachtet werden sollen. (Die Liste ist nicht unternehmensspezifisch und enthält nicht alle möglichen Fälle.)
Umsatzabstimmung
Aus Ihrer Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie Sie die Steuerperiode mit Ihrem Jahresabschluss verglichen und berichtigt haben. Wichtig dabei ist, dass ersichtlich ist, mit welcher Abrechnungsmethode und welchen Steuersätzen Sie gearbeitet haben.
Haben sie dabei folgendes beachtet?
- Aufwandsminderungen
- Entgelt für Fahrzeugnutzung durch Personal
- Verkäufe von Betriebsmitteln (zum Beispiel Fahrzeuge)
- Vorauszahlungen
- Erlösminderungen
- Debitorenverluste
- Abgrenzungen die nicht Umsatzrelevant sind
- Rückstellungen die nicht Umsatzrelevant sind
Vorsteuerabstimmung
Ihre Vorsteuerabstimmung soll zeigen, dass Sie Ihre Vorsteuer in der Finanzbuchhaltung mit der Vorsteuer, welche Sie deklariert haben verglichen und – wenn nötig – korrigiert haben.
Haben Sie dabei an diese Punkte gedacht?
- Bezugsteuer
- Vorsteuerkorrekturen für Privatanteil und gemischte Verwendung
- Vorsteuerkürzungen
Weitere Informationen
In gewissen Fällen kann es sein, dass Sie die MWST Abrechnung noch von Hand gemeinsam mit dem Treuhänder korrigieren müssen. Ob Sie davon betroffen sind oder wie das im Detail geht, erfahren Sie hier: MWST korrigieren