Übersicht
- Grundsatz
- Erfassen Lieferantenrechnung - "Selbstbehalt Kunde"
- Erfassen Verkaufsrechnung - mit Versicherungsleistung
- Erfassen Verkaufsrechnung - ohne Versicherungsleistung
Grundsatz
Schadenersatz ist der Ausgleich eines Schadens resp. die Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustandes vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Dazu gehört auch die Genugtuung resp. der Ausgleich der sog. immateriellen Unbill (Schmerzensgeld). Der Geschädigte hat einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf Ersatz des Schadens (MWST-Info 04, Ziff. 3.8.1.).
Zahlungen von Schadenersatz unterliegen nicht der MWST, da kein Leistungsverhältnis vorliegt. Der Schädiger bezahlt nicht für den Erhalt einer Leistung, sondern weil er dem Geschädigten einen Schaden zugefügt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde eine Rechnung stellt oder ob ihm eine Gutschrift erstellt wird.
Erfassen Lieferantenrechnung - "Selbstbehalt Kunde"
Sie sind eine steuerpflichtige Person: Die Versicherung zahlte 100% des Schadens, abzüglich "Selbstbehalt Kunde", ohne MWST-Betrag über die komplette Reparaturrechnung. Der Reparatur-, Carrosserie- oder Lackierbetrieb belastet Ihnen einerseits den Selbstbehalt (ohne MWST) und den von der Versicherung nicht vergüteten MWST-Betrag.
Nur für Motorfahrzeuggewerbe (Reparatur-, Carrosserie- und Lackierbetriebe):
Eine Geldleistung aus Schadenersatz steht nicht im Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch. Die Schadenersatzzahlung ist deshalb mangels Leistung ein Nicht-Entgelt und vom Empfänger daher nicht zu versteuern, jedoch unter Ziffer 910 der MWST-Abrechnung zu deklarieren.
Die Vereinnahmung von Schadenersatzzahlungen hat bei der geschädigten steuerpflichtigen Person keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug, d.h. es ist - obwohl es sich beim Schadenersatz nicht um Entgelt handelt - dennoch keine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen.
Leistungen durch Versicherungsgesellschaften
Entschädigungen, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten infolge Eintritts des (versicherten) Ereignisses leistet (Schadenzahlung), stellen beim steuerpflichtigen Empfänger kein Entgelt dar und sind nicht zu versteuern. Somit vergüten die Versicherungsgesellschaften bei Schadenfällen von steuerpflichtigen Personen keine MWST-Beiträge.
Bei der Frage, in welchem Umfang eine Versicherungsgesellschaft bei Schadenfällen die MWST erstattet und ob sie diese auch einer steuerpflichtigen Person vergütet, die mit der Saldosteuersatzmethode abrechnet, handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Praxistipp: Die vom Leistungserbringer (Reparatur-, Carrosserie- oder Lackierbetrieb) gestellte Rechnung wird in der Regel der Versicherungsgesellschaft zzgl. MWST zugestellt. Bei steuerpflichtigen Personen erfolgt die Schadenzahlung ohne MWST-Beitrag. Der Leistungserbringer fordert die MWST bei der steuerpflichtigen Person ein und diese kann den MWST-Betrag wiederum als Vorsteuer in Abzug bringen.
Erfassen Verkaufsrechnung - mit Versicherungsleistung
Sie sind ein Reparatur-, Carrosserie- oder Lackierbetrieb und reparierten einen Fahrzeugschaden. Die Versicherung übernimmt die Kosten und überweist Ihnen den Betrag je nach Sachverhalt inkl. bzw. exkl. Mehrwertsteuer abzüglich "Selbstbehalt Kunde". Den "Selbstbehalt Kunde" und die, je nach Sachverhalt, ausstehende Mehrwertsteuer, verrechnen Sie dem Versicherungsnehmer weiter.
- Erstellen Sie die Grund-Verkaufsrechnung über "Verkauf" - "Rechnungen". Erfassen Sie über "Standardposition" die entsprechenden Positionen inkl. MWST-Satz sowie die Position "Selbstbehalt Kunde" als Negativ-Betrag inkl. Spezial-MWST-Code (ohne Zifferzuordnung, darf nicht in die Mehrwertsteuerabrechnung. Die Warnmeldung im MWST-Abrechnungsformular die darauf hinweist, dass ein MWST-Satz ohne Ziffer existiert muss dabei ignoriert werden).
Zum Beispiel:
- Erstellen Sie eine zweite Verkaufsrechnung an die gleiche Empfängeradresse mit dem in der ersten Verkaufsrechnung erfassten Betrag "Selbstbehalt Kunde" inkl. Spezial-MWST-Code (ohne Zifferzuordung, darf nicht in die Mehrwertsteuerabrechnung. Die Warnmeldung im MWST-Abrechnungsformular die darauf hinweist, dass ein MWST-Satz ohne Ziffer existiert muss dabei ignoriert werden).
Zum Beispiel:
- Die Zahlung der ersten Verkaufsrechnung erfolgt durch die Versicherung, die Zahlung der zweiten Verkaufsrechnung durch den Versicherungsnehmer.
- Versicherungsnehmer ist steuerpflichtig (MWST): In der Regel vergüten Versicherungsgesellschaften bei Schadenfällen von steuerpflichtigen Personen keine MWST-Beträge. Diese können an den Versicherungsnehmer weiter belastet werden.
Praxistipp: Erstellen Sie nach Erhalt des Zahlungseingangs den Einzahlungsschein über den offenen MWST-Betrag. Diesen erstellen Sie, indem Sie in der geöffneten Rechnung neben "Rechnung drucken (PDF)" das "Dreieck-Symbol" anwählen und die Option "Einzahlungsschein mit/ohne Logopapier" verwenden.
Zum Beispiel:
- Sobald der Restbetrag beglichen ist, ist Ihre Rechnung vollständig ausgeglichen und im Status "Bezahlt".
Erfassen Verkaufsrechnung - ohne Versicherungsleistung
Sie sind ein Reparatur-, Carrosserie- oder Lackierbetrieb und beheben als steuerpflichtige Person den Schaden selbst. Sie stellen dem Schädiger dafür Rechnung und müssen die entsprechenden Einnahmen nicht versteuern (echter Schadenersatz). Auf der Rechnung empfiehlt sich folgender Vermerk: Schadenersatz ohne MWST.
- Prüfen Sie erst das Vorhandensein des entsprechenden MWST-Codes "SPE". Unter "Einstellungen" - "Alle Einstellungen" - "Buchhaltung" - "Steuersätze MWST" haben Sie die Möglichkeit den MWST-Code "SPE" zu aktivieren.
- Erstellen Sie die Verkaufsrechnung über "Verkauf" - "Rechnungen". Erfassen Sie über "Standardposition" die entsprechenden Positionen mit dem MWST-Code "SPE". Dadurch werden die Einnahmen in der Mehrwertsteuerabrechnung unter Ziffer 910 als "Nichtengelte" deklariert.
- Die Zahlung erfolgt durch den Schädiger.