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Allgemeine Informationen - Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet die durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Durch die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
Wichtige Tipps & Tricks zum Thema Kurzarbeit in Ihrer Lohnbuchhaltung
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Kurzarbeit in bexio
Wir haben in bexio aktuell keine dedizierte Funktion um die Kurzarbeit abzubilden. Mit der Einführung von der Funktion "Lohnarten kopieren", haben Sie aber die Möglichkeit dies ganz simpel in Ihrer Lohnabrechnung darzustellen.
Wir verwenden für die korrekte Darstellung in der Lohnabrechnung jeweils den normalen Monatslohn zusammen mit der Lohnart "Karenztag" und korrigieren damit den Bruttolohn, ohne die Abzüge zu beeinflussen. Mit der neuen Funktion "Lohnarten kopieren" können Sie nun die Lohnart "Karenztag" kopieren und für den Kurzarbeits-Abzug umbenennen.
Gehen Sie dafür am besten wie folgt vor:
Erfassen Sie in einem ersten Schritt den Monatslohn inkl. dem Anteil für Kurzarbeit in Ihrer Lohnabrechnung. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie belassen es bei den normalen Angaben zum Monatslohn und ändern nichts an den Angaben auf dem Mitarbeiter
- Sie können auf dem/der Mitarbeiter/in unter "Beschäftigung" das Häkchen bei "Monatslohn" entfernen und daraufhin unter "Grundlohndaten" die Lohnarten Monatslohn 2 und Monatslohn 3 hinzufügen und den Anteil vom Arbeitgeber und vom Bund auf die zwei Lohnarten aufteilen. Daraufhin können Sie die zwei verwendeten Lohnarten in Ihrem Unternehmen unter "Lohnarten" zb. auf "Monatslohn" und "Lohn bei Kurzarbeit" umbenennen. Falls Sie diese Lohnarten bereits für andere Zwecke verwenden, können Sie die Lohnart "Monatslohn 2" in Ihrem Unternehmen kopieren und die Kopien für den "Monatslohn" und den "Lohn bei Kurzarbeit" verwenden.
In einem nächsten Schritt können Sie die Lohnart "Karenztag" kopieren. Gehen Sie dafür in Ihr "Unternehmen" und wechseln Sie zu "Lohnarten". Suchen Sie in der Liste die Lohnart 2075 "Karenztag" und kopieren Sie diese Lohnart. Die Kopie können Sie daraufhin direkt zum gewünschten Kurzarbeits-Abzug umbenennen und die Kontierung anpassen.
Im letzten Schritt muss die Differenz zum effektiv ausbezahlten Lohn - aufgrund von Kurzarbeit - vom Bruttolohn abgezogen werden. Dafür können Sie wie folgt vorgehen:
- Sie können den Abzug direkt in die Lohnabrechnung einfügen indem Sie die Lohnabrechnung öffnen und unter "Weitere Lohnbestandteile" die Kopie der Lohnart "Karenztag" hinzufügen und diese negativ erfassen.
Diese Lohnart korrigiert dann den Bruttolohn nach unten, ohne die Abzüge zu beeinflussen.
Für die korrekte Verbuchung und was es dabei zu beachten gilt, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Treuhänder.
Praxisbeispiel aus bexio
Nachfolgend finden Sie den oben beschriebenen Fall nachgestellt in bexio:
- Kurzarbeit: 50%
- Kurzarbeitsentschädigung: 80%
- Monatslohn: 5'000 Fr.
- Vom Arbeitgeber übernommene 50%: 2'500 Fr.
- 80% von den weiteren 50%: 2'000 Fr.
- Total Bruttolohn: 4'500 Fr.
- Basis Abzüge: 5'000 Fr.
Januar 2020